Seit 2014 bin ich als Brandschutzbeauftragter in Betreuungsunternehmen
tätig. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird nicht nur von Behörden und Versicherungen gefordert. Je nach Nutzungsart, Brandrisiko und Anzahl der gefährdeten Personen ist sie auch gesetzlich vorgeschrieben. Denn Brände gefährden Leben und haben nicht selten erhebliche Schäden an Anlagen und Gebäuden zur Folge. Effektiver Brandschutz für Menschen, Sachwerte und Umwelt. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht darin, alle Verantwortlichen in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden, baulichen und organisatorischen Brandschutzes zu beraten, Handlungsbedarf aufzuzeigen sowie die Beschäftigten regelmäßig in Sachen Brandvorbeugung und Verhalten im Brandfall zu unterweisen.

Ich unterstütze Sie als Brandschutzbeauftragter in:

• Rechtsgrundlagen und technischen Bestimmungen
• Baulicher Brandschutz
• Anlagentechnischer Brandschutz
• Organisatorischer Brandschutz
• Brandrisiken im Betrieb
• Brandgefahren durch elektrischen Strom
• Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch
• Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen
• Erstellung einer Brandschutzordnung
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
• Regelmäßige Betriebsbesichtigungen